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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10   

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https://dejure.org/2010,17398
LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10 (https://dejure.org/2010,17398)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2010 - L 18 AL 35/10 (https://dejure.org/2010,17398)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - L 18 AL 35/10 (https://dejure.org/2010,17398)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Ergebe sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass der Sphäre des Arbeitslosen zuzuordnende Vorgänge nicht aufklärbar seien, gehe dies zu dessen Lasten (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 -).

    Allerdings ist vorliegend zu beachten, dass um die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheides nach § 45 SGB X gestritten wird und in derartigen Fällen grundsätzlich die Beklagte die objektive Feststellungslast hinsichtlich der die Rechtswidrigkeit der zurückgenommenen Verwaltungsakte begründenden Tatsachen trägt (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 und - B 11a 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris sowie vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R -, juris, und - B 11a AL 19/06 R -, juris).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Zwar steht die AlhiV 2002 in der hier maßgebenden ab 1. Januar 2003 geltenden Fassung mit der Ermächtigungsgrundlage in § 206 Nr. 1 SGB III nicht in Einklang (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 3).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass der Kläger und seiner Ehefrau im Rahmen der gebotenen Härtefallprüfung (vgl. BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 3) Altersvorsorgefreibeträge nach § 12 Abs. Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung des Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) beanspruchen können.

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Zugleich hat das SG den Kläger darauf hingewiesen, dass bei Nichtaufklärbarkeit seiner Vermögensverhältnisse die Beweislast nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R - bei ihm liegen könnte.

    Allerdings ist vorliegend zu beachten, dass um die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheides nach § 45 SGB X gestritten wird und in derartigen Fällen grundsätzlich die Beklagte die objektive Feststellungslast hinsichtlich der die Rechtswidrigkeit der zurückgenommenen Verwaltungsakte begründenden Tatsachen trägt (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 und - B 11a 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris sowie vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R -, juris, und - B 11a AL 19/06 R -, juris).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Ermächtigungsgrundlage der Rücknahme der Alhi-Bewilligungen ist mit Blick auf die von Anfang an rechtswidrigen Bewilligungsbescheide die Bestimmung des § 45 SGB X in der Modifikation durch § 330 Abs. 2 SGB III. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit bestimmt sich hierbei nach den tatsächlichen und materiell rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Erlasses des begünstigenden Verwaltungsakts (vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Allerdings ist vorliegend zu beachten, dass um die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheides nach § 45 SGB X gestritten wird und in derartigen Fällen grundsätzlich die Beklagte die objektive Feststellungslast hinsichtlich der die Rechtswidrigkeit der zurückgenommenen Verwaltungsakte begründenden Tatsachen trägt (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 und - B 11a 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris sowie vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R -, juris, und - B 11a AL 19/06 R -, juris).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - Zweijahresfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bösgläubigkeit ist der Erlass der zurückzunehmenden begünstigenden Bescheide (vgl. BSGSozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S. 82; SozR aaO Nr. 39 S. 127).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 53/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Bei Zugrundelegung der Notwendigkeit einer derartigen Härteklausel genügt indes die Ermächtigungsgrundlage der AlhiV 2002 den Erfordernissen des Bestimmtheitsgebotes nach Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - (BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 53/05 R - juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
    Allerdings ist vorliegend zu beachten, dass um die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheides nach § 45 SGB X gestritten wird und in derartigen Fällen grundsätzlich die Beklagte die objektive Feststellungslast hinsichtlich der die Rechtswidrigkeit der zurückgenommenen Verwaltungsakte begründenden Tatsachen trägt (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 und - B 11a 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris sowie vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R -, juris, und - B 11a AL 19/06 R -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 13 AS 47/10
    Die Unaufklärbarkeit entscheidungserheblicher Tatsachen kann demzufolge im Wege der Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitslosen gehen, wenn dieser an der Aufklärung des Sachverhalts demonstrativ nicht mitwirkt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2010 - L 18 AL 35/10 - Senat, a. a. O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 13 AS 87/09
    Die Unaufklärbarkeit entscheidungserheblicher Tatsachen kann demzufolge im Wege der Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitslosen gehen, wenn dieser an der Aufklärung des Sachverhalts demonstrativ nicht mitwirkt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2010 - L 18 AL 35/10).
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